20. Mai 2012




 

PITSCH STIFTUNG
Öffentlicher Betrieb für Pflege und Betreuungsdienste

Tel. 0473 273727 · Fax 0473 256175 · Gampenstr. 3 · 39012 Meran (BZ)
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Institutionelle zertifizierte E-Mail-Adresse: pitsch@pec.pitsch.it

Deutsch

Kurzzeitaufnahme

Definition
Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete Heimunterbringung von vorrangig pflegebedürftigen alten Menschen, die zuhause leben und dort gepflegt werden .
In Ausnahmesituationen können auch nicht alte Menschen den Dienst beanspruchen.


Zielsetzung
Die Kurzzeitpflege strebt die Zielsetzung an, pflegende Angehörige für eine vorab festgelegte Zeitspanne zu entlasten.

Zielgruppe
In Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden vorrangig Pflegebedürftige aufgenommen, welche:
. zuhause wenigstens 3 Monate kontinuierlich durch pflegende Angehörige betreut worden sind;
. in Meran wohnhaft sind.

Dienstleistungen
Die Kurzzeitpflege gewährleistet alle Dienstleistungen, welche das Alten - Pflegeheim für eine angemessene Versorgung von Pflegebedürftigen anbietet, um eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung zu sichern. Besonderes Augenmerk ist auf die Aktivierung, die Rehabilitation und die Erhaltung der noch vorhandenen Fähigkeiten bzw. auf die Wiedergewinnung derselben zu legen.

Aufenthaltsdauer
Jeder Aufenthalt der Kurzzeitpflege dauert höchstens 25 Tage. Die selbe Person kann zwei Mal pro Jahr die Kurzzeitpflege beanspruchen, für eine Gesamtdauer von höchstens 50 Tagen. Die beiden Aufenthalte müssen von mindestens 30 Tagen unterbrochen werden.
In der Regel soll die Dauer der Kurzzeitpflege 14 Tage nicht unterschreiten. In Ausnahmefallen sind auch Aufenthalte geringerer Dauer möglich.
In begründeten Sondersituationen kann die gesamte Dauer der Kurzzeitpflege bis auf 90 Tage pro Jahr verlängert werden.

Standortbestimmung
Die Stiftung Pitsch stellt ein Mindestkontingent an Betten für die Kurzzeitpflege zur Verfugung. Das Kontingent ist der Nachfrage des Einzugsgebietes anzupassen.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt durch die Trägerkörperschaft. Für die Aufnahme werden folgende Situationen vorrangig berücksichtigt:
. Dringlichkeit der psychophysischen Erholung der pflegenden Person;
. familiäre Krisensituation durch zusätzliche andere Belastungen.
Auf der Grundlage der oben angeführten Vorrangskriterien werden die Ansuchen von der Pflegedienstleitung der Stiftung Pitsch überprüft.
Der Hausarzt erstellt eine schriftliche Diagnose uber die gesundheitliche Situation des Interessierten.
Eine Aufnahmevisite durch den Geriater und das Pflegeteam wird bei allen Erstaufnahmen und weiters bei wiederholten Aufnahmen im Falle von offensichtlich nicht stabilisierten Krankheitsbildern durchgeführt.
Die Aufnahme und die Entlassung sind innerhalb der für die Alten- Pflegeheime geltenden Fristen an den jeweils zuständigen Sanitätsbetrieb zu melden.

Ansprechperson:

  • Albertin Petra ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) Tel.: 0473/277977
  • Pflegeheim St. Antonius, Cavourstr. 12, 39012 Meran BZ

Bürozeiten:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00  bis 12.00 Uhr
  • Dienstag von 9.00  bis 12.00 Uhr und von 13.30  bis 16.30 Uhr

 

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